informieren - vergleichen - sparen
Ein auftretender Allmählichkeitsschaden ist in der privaten Haftpflichtversicherung in der Regel mit eingeschlossen. Bei einem Allmählichkeitsschaden handelt es sich um einen Schaden, der nicht unmittelbar entstanden ist, z.B. durch Feuer oder einen Wasserrohrbruch, sondern der erst durch eine allmähliche Einwirkung zu einem Schaden geworden ist.
So kann beispielsweise eine Schimmelpilzbildung zu einem solchen Allmählichkeitsschaden führen, da Feuchtigkeit zu einer Beschädigung der Wände geführt hat. Grundsätzlich sollte bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung darauf geachtet werden, ob der Vertrag eine Klausel enthält, welche den Versicherungsnehmer vor einem Allmählichkeitsschaden schützt.
Private Haftpflicht von A-Z
A
B
D
G
H
L
M
P
S
V
Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen