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Beim Abwasserschaden kommt es auf die Art des Schadens an, ob die Haftpflichtversicherung diesen übernimmt oder nicht. In der Regel ist der Abwasserschaden nicht durch die Haftpflichtversicherung mitversichert und durch die allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen.
Ein Abwasserschaden, der durch häusliche Abwässer entstanden ist, welche im Gebäude selber angefallen und aufgrund eines Rückstaus des Straßenkanals aufgetreten sind, versichert die Private Haftpflichtversicherung jedoch mit.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen