Absolute Ausschlüsse

In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es Tatbestände, die nicht in den Haftungsschutz der Haftpflichtversicherung mit inbegriffen sind. Diese Tatbestände werden absolute Ausschlüsse genannt. Zu den absoluten Ausschlüssen gehören:

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Ansprüche gegen mitversicherte Angehörige
  • Schadensersatzforderungen aufgrund der Übertragung von Krankheiten

Nicht zu verwechseln sind die absoluten Ausschlüsse bei der Haftpflichtversicherung mit den relativen Ausschlüssen, denn diese können durch spezielle Klauseln mit in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden. Absolute Ausschlüsse sind grundsätzlich nicht mitversichert.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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