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In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es Tatbestände, die nicht in den Haftungsschutz der Haftpflichtversicherung mit inbegriffen sind. Diese Tatbestände werden absolute Ausschlüsse genannt. Zu den absoluten Ausschlüssen gehören:
Nicht zu verwechseln sind die absoluten Ausschlüsse bei der Haftpflichtversicherung mit den relativen Ausschlüssen, denn diese können durch spezielle Klauseln mit in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden. Absolute Ausschlüsse sind grundsätzlich nicht mitversichert.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen