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Der Weideverletzung liegt ein Unfall zwischen zwei oder mehreren Pferden zugrunde, die auf derselben Fläche weiden. Die Pferdehaftpflicht unterscheidet bei der Beurteilung einer Weideverletzung zwei unterschiedliche Szenarien. Zum einen gibt es den Fall, in welchen bekannt ist, welches Pferd ein anderes Pferd verletzt hat. Bei dieser Art der Weideverletzung muss der Halter des schadenverursachenden Tieres dem Halter des geschädigten Tieres Schadenersatz leisten. Hierbei muss die Pferdehaftpflicht u.a. für Tierarztkosten, Fahrtkosten oder den möglicherweise entstandenen Minderwert des Pferdes aufkommen.
Im anderen Fall der Weideverletzung ist nicht bekannt, welches Tier einem anderen einen Schaden zugefügt hat. Liegt ein solcher Sachverhalt vor, müssen die Pferdehaftpflicht-Versicherungen aller Weidenutzer gesamtschuldnerisch den Schaden begleichen. Die Pferdehalterhaftpflicht-Versicherungen aller Pferdehalter werden den entstandenen Schaden am Tier demnach gemeinsam begleichen.
Private Haftpflicht von A-Z
Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen