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Für Pferdeliebhaber liegt auf dem Rücken der Pferde das Glück dieser Erde. Das durch das geliebte Tier aber auch anderen Leuten ein Schaden zugefügt werden kann, übersehen viele Pferdebesitzer. Sie selber wissen wie Sie mit Ihrem Pferd umgehen müssen, jedoch können Sie dies von Fremden nicht auch erwarten.
Schnell fühlt sich ein Pferd bedroht, tritt aus und verletzt dabei eine fremde Person oder beschädigt ein Auto. Beim Ausritt wird ihr Pferd erschreckt, geht durch und beschädigt dabei einen Zaun oder verletzt einen Radfahrer. Ebenso kann es zu dem Fall kommen, dass Ihr Pferd auf der Koppel ein anderes Pferd verletzt. Der durch ein losgerissenes Pferd verursachte Autounfall wird auch Ihnen angerechnet. Besonders bei Personenschäden kann es schnell sehr teuer werden, denn im Ernstfall müssen auch Renten- oder Schmerzensgelder gezahlt werden.
Für all diese Schäden haften Sie in voller Höhe. Dabei ist es nicht von Belang, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Sie haften aufgrund der Gefährdungshaftung allein aus dem Besitz des Pferdes heraus. Durch den Abschluss einer Pferdehaftpflicht können Sie sich gegen solche Ansprüche absichern. Die Pferdehaftpflicht leistet für alle Schäden, die Ihr Pferd verursacht hat, bis zu den vereinbarten Deckungssummen. Vorausgesetzt Sie haben die Schäden nicht vorsätzlich herbeigeführt. Die Pferdehaftpflicht leistet sowohl für Personen- und Sachschäden als auch für Vermögensschäden.
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