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Die Haftpflichtversicherung und auch die Pferdehaftpflicht deckt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Dritter ab, welche direkt durch das Pferd verursacht worden sind. Bei Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Echte Vermögensschäden liegen vor, wenn sie nicht in unmittelbarer Folge anderer Schäden entstanden sind. Die unechten Vermögensschäden sind die wesentlich häufigeren Fälle, auch bei der Pferdehaftpflicht. Verletzt beispielsweise ein Pferd einen Menschen, so dass der aufgrund der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe einen Termin oder einen Flug verpasst, muss dieser Flug über die Pferdehaftpflicht ersetzt werden. Es handelt sich um einen unechten Vermögensschaden. Unechte Vermögensschäden können in der Pferdehaftpflicht mit einer relativ hohen Deckungssumme versichert werden, was aufgrund des Zusammenhanges zu Sach- oder Personenschäden auch sinnvoll erscheint. Echte Vermögensschäden hingegen werden in der Regel nur mit einer recht niedrigen Deckungssumme abgedeckt.
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Häufig gestellte Fragen
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