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Zu einer Tierhüterhaftung kann es kommen, wenn sich eine Person dazu bereiterklärt hat, Pferde von anderen Leuten auf der eigenen Weide oder in den eigenen Ställen unterzubringen. Ist dies der Fall sollte unbedingt über eine Tierhüterhaftpflicht-Versicherung nachgedacht werden. Wichtig zu wissen ist, dass es im Falle eines Schadens nur zu einer Tierhüterhaftung kommt, wenn nachweislich eine ursächliche Verantwortung besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Stallungen offen gelassen wurden oder die Weide nicht ausreichend gesichert worden ist. Aus der Tierhüterhaftpflicht-Versicherung ausgenommen sind in der Regel Schadensfälle, welche durch direktes Einwirken dem Tier entstanden sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beim Ausmisten das Pferd mit einer Mistgabel verletzt wird.
Kommt es zu einem Schadensfall spielt es für den Geschädigten keine Rolle, an welche Partei, den Tierbesitzer oder dem Tierhüter, er sich wenden muss, da hier immer eine gesamtschuldnerische Haftung vorliegt. Welche Versicherung letzten Endes den Schaden zu tragen hat, die Pferdehaftpflicht oder die Tierhüterhaftpflicht, muss zwischen diesen beiden Parteien geklärt werden.
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