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Der Tierhalter ist dazu verpflichtet den Schaden zu ersetzen, welcher durch sein Pferd entstanden ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob dem Tierhalter ein Mitverschulden nachgewiesen werden kann oder nicht. Bei der Pferdehaftpflicht-Versicherung wird die Person als Tierhalter angesehen, die die Bestimmungsmacht über das Tier hat und die den Wert und den Nutzen durch das Pferd für sich in Anspruch nimmt. Gleichzeitig ist der Tierhalter derjenige, der das Risiko hinsichtlich des Verlustes des Pferdes trägt. Zu beachten ist, dass der Tierhalter nicht identisch mit der Person des Eigentümers sein muss.
Private Haftpflicht von A-Z
Häufig gestellte Fragen
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