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Eine Selbstbeteiligung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer bis zu einer gewissen Summe oder einem prozentualen Anteil die Kosten am jeweiligen Versicherungsfall übernimmt. Die Selbstbeteiligung kann dabei vertraglich pro Schadensfall festgeschrieben sein oder auf einer max. jährlichen Summe beruhen. Die Kosten, die über die gezahlte Selbstbeteiligung hinausgehen, werden von der Pferdehaftpflicht getragen. Wie bei anderen Versicherungen, wirkt sich auch bei der Pferdehaftpflicht der Abschluss einer Selbstbeteiligung auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus. So kann der Versicherungsnehmer der Pferdehaftpflicht zu Vertragsbeginn entscheiden, ob er sich für einen Vertrag mit oder ohne Selbstbeteiligung entscheidet.
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