Selbstbeteiligung bei der Pferdehaftpflicht

Unter einer  Selbstbeteiligung versteht man einen festgelegten finanziellen Betrag, der im Schadensfall durch den Versicherungsnehmer selbst getragen werden muss. Es wird zwischen zwei unterschiedlichen Arten unterschieden. So kann zwischen einer Selbstbeteiligung pro Schadensfall oder pro Jahr gewählt werden. In beiden Fällen muss im Schadenfall ein festgelegter Betrag aus der eigenen Tasche gezahlt werden.

Das Tarifmodell der Selbstbeteiligung wird von so gut wie jedem Versicherer angeboten und ist auch für die Pferdehaftpflicht verfügbar. Möchten Sie sich als Versicherungsnehmer nur gegen Großschäden absichern, die Sie finanziell ruinieren würden, ist der Einschluss einer Selbstbeteiligung sinnvoll. Jedoch ist zu sagen, dass es sich bei den meisten Schäden  innerhalb der Pferdehaftpflicht eher um Kleinschäden handelt. Diese müssten Sie bei einer Selbstbeteiligung selber tragen. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird durch den Versicherungsnehmer gewählt. In der Regel geben aber die Versicherungsgesellschaften festgelegt Stufen vor. Gängige Selbstbeteiligungen innerhalb der Pferdehaftpflicht sind 125€, 250€ und 500€. Achten Sie darauf, dass die Differenz zwischen dem Vertrag mit Selbstbeteiligung spürbar niedriger ist als zu dem ohne eine Selbstbeteiligung. Denn durch die finanzielle Ersparnis müssen Sie selber ein gewisses Risiko abfangen können.

Bevor Sie den Vertrag für eine Tierhalterhaftpflicht unterschreiben, sollten Sie sich über die unterschiedlichen Modelle informieren. Bei Unsicherheit halten Sie am besten Rücksprache mit Ihrem Versicherer.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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