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Ein Sachschaden liegt vor, wenn eine Sache beschädigt oder verloren wird. Gemäß § 249 BGB können vom Verursacher des Sachschadens u.a. folgende Leistungen verlangt werden, welche durch die Pferdehaftpflicht übernommen werden:
Sachschäden sind über die Pferdehaftpflicht mit abgesichert. In jedem Fall sollte beim Abschluss der Pferdehaftpflicht an eine ausreichende hohe Deckungssumme hinsichtlich des Sachschadens gedacht werden.
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Häufig gestellte Fragen
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