Sachschaden

Ein Sachschaden liegt vor, wenn eine Sache beschädigt oder verloren wird. Gemäß § 249 BGB können vom Verursacher des Sachschadens  u.a. folgende Leistungen verlangt werden, welche durch die Pferdehaftpflicht übernommen werden:

  • Wiederherstellung oder Ersatz der beschädigten Sache
  • Wertersatz für beschädigte oder zerstörte Sachen; hierbei ist der Zeitwert der Sache maßgeblich
  • Weitere Kosten wie Abschleppkosten, Anwaltskosten etc.

Sachschäden sind über die Pferdehaftpflicht mit abgesichert. In jedem Fall sollte beim Abschluss der Pferdehaftpflicht an eine ausreichende hohe Deckungssumme hinsichtlich des Sachschadens gedacht werden.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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