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Fällt bei einer Pferdehaftpflicht das zu versichernde Risiko– in diesem Fall das Pferd – vollständig oder auch dauerhaft weg, muss die Versicherung der Pferdehaftpflicht nicht extra gekündigt werden, sondern das Versicherungsverhältnis erlischt automatisch. Ein Risikowegfall liegt zum Beispiel vor, wenn das Pferd verstirbt oder verkauft wird und es gleichzeitig nicht zu einer unmittelbaren Anschaffung eines neuen Pferdes kommt.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen