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Von einer Reitbeteiligung ist die Rede, wenn das Pferd dem Reitbeteiligten zeitweise zur Verfügung gestellt wird. Dabei kann die Gegenleistung durch die Reitbeteiligung in Form von Pflege und Bewegung des Pferdes oder über einen monatlichen Beitrag an den Pferdebesitzer erfolgen. Verursachte Schäden, die Haftungsansprüche durch einen Dritte nach sich ziehen, werden in aller Regel über die Pferdehaftpflicht des Pferdebesitzers beglichen. Wenn der Schaden jedoch eindeutig der Reitbeteiligung zugesprochen werden kann, muss die Privathaftpflicht dieser Person in Leistung treten, sofern das Risiko zum Reiten fremder Pferde mitversichert ist. In der Pferdehaftpflicht werden demnach Schäden aus dem Bereich des Fremdreiters und der Reitbeteiligung gleichermaßen behandelt.
Private Haftpflicht von A-Z
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