Reitbeteiligung

Von einer Reitbeteiligung ist die Rede, wenn das Pferd dem Reitbeteiligten zeitweise zur Verfügung gestellt wird. Dabei kann die Gegenleistung durch die Reitbeteiligung in Form von Pflege und Bewegung des Pferdes oder über einen monatlichen Beitrag an den Pferdebesitzer erfolgen. Verursachte Schäden, die Haftungsansprüche durch einen Dritte nach sich ziehen, werden in aller Regel über die Pferdehaftpflicht des Pferdebesitzers beglichen. Wenn der Schaden jedoch eindeutig der Reitbeteiligung zugesprochen werden kann, muss die Privathaftpflicht dieser Person in Leistung treten, sofern das Risiko zum Reiten fremder Pferde mitversichert ist. In der Pferdehaftpflicht werden demnach Schäden aus dem Bereich des Fremdreiters und der Reitbeteiligung gleichermaßen behandelt.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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