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Ein Personenschaden sollte nicht nur in der Privathaftpflicht sondern auch in der Pferdehaftpflicht ausreichend versichert sein. Schnell kann es zu Unfällen kommen, wenn das Pferd durch einen Laut erschreckt wird oder in anderen Situationen plötzlich einmal scheut. Ein Personenschaden bringt die Pflicht zum Schadenersatz bei Tod, Verletzung oder der Gesundheitsschädigung einer Person mit sich. Bei den Kosten, die dabei übernommen werden müssen, kann es sich um Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Rentenansprüche etc. handeln. Für den Personenschaden wird im Versicherungsvertrag der Pferdehaftpflicht eine Deckungssumme vereinbart, die nicht zu niedrig gewählt werden sollte, da die Kosten, wie zuvor erwähnt, schnell erheblich sein können.
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