Mithaftung

Verletzt ein Pferd ein anderes, versucht die Pferdehaftpflicht des verursachenden Tieres gelegentlich eine Mithaftung der Pferdehaftpflicht des geschädigten Pferdes zu erreichen. Als Grundlage hierfür dient, dass allein schon der Besitz eines Pferdes eine Gefährdungshaftung entstehen lässt. Eine Mithaftung durch die andere Pferdehaftpflicht wird dann erreicht, wenn die eigene Tiergefahr des verletzten Tieres bei dem Unfall eine Rolle gespielt hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die beiden Pferde miteinander gekämpft haben, aber sich nur das eine Tier verletzt hat. Sollte sich das verletzte Pferd nicht aggressiv verhalten haben, kann nicht von einer Mithaftung ausgegangen werden und die Pferdehaftpflicht des verursachenden Pferdes hat den Schaden alleine zu regulieren.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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