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Wird ein Pferd durch ein anderes Pferd verletzt, muss die Pferdehaftpflicht des einen Pferdehalters für die Wertminderung des geschädigten Tieres aufkommen. Der Minderwert ist in diesem Zusammenhang die Differenz zwischen den auf dem Markt zu erzielenden Preis für das Pferd vor dem Unfall und nach dem Unfall. Aufgrund dieses Minderwertes wird der zu zahlende Ausgleich durch die Pferdehaftpflicht ermittelt.
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