Minderwert

Wird ein Pferd durch ein anderes Pferd verletzt, muss die Pferdehaftpflicht des einen Pferdehalters für die Wertminderung des geschädigten Tieres aufkommen. Der Minderwert ist in diesem Zusammenhang die Differenz zwischen den auf dem Markt zu erzielenden Preis für das Pferd vor dem Unfall und nach dem Unfall. Aufgrund dieses Minderwertes wird der zu zahlende Ausgleich durch die Pferdehaftpflicht ermittelt.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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