informieren - vergleichen - sparen
Der Haftungsumfang in der Pferdehaftpflicht besagt, dass der Pferdehalter verpflichtet ist, für die Schäden zu haften und einzutreten, welche von seinem Pferd an einem Dritten verursacht worden sind. Dabei kann es sich um Schäden am Körper, Eigentum oder an der Gesundheit handeln. Der Haftungsumfang betrifft das gesamte heutige und zukünftige Vermögen. In der Pferdehaftpflicht ist der Haftungsumfang gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem jeweiligen Schadensbereich.
Private Haftpflicht von A-Z
Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen