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Für welche Schäden die Pferdehaftpflicht aufkommt, hängt in der Regel von den Bedingungen des jeweiligen Versicherers ab. Davon abgesehen gibt es aber ein paar Schäden, die grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Der wichtigste Ausschluss betrifft Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen Handlung des Pferdehalters beruhen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Pferdehaftpflicht. Für Schäden, die dem Pferdehalter selbst oder Angehörigen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer wohnen, zugeführt wurden, kommt die Pferdehaftpflicht nicht auf. Wurden behördliche Auflagen wie beispielsweise der Trensenzwang missachtet, leistet die Pferdehaftpflicht im Schadensfall ebenfalls nicht. Auch Buß- oder Strafgelder fallen nicht unter den Leistungsbereich der Pferdehaftpflicht.
Alle weiteren Ausschlüsse sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. So sind beispielsweise Mietsachschäden bei der einen Versicherung automatisch mitversichert und bei anderen müssen Sie zusätzlich mit in den Vertrag aufgenommen werden. Die kompletten Ausschlüsse können Sie den Versicherungsbedingungen des jeweiligenVersicherers entnehmen. Bevor Sie eine Pferdehaftpflicht abschließen, sollten Sie sich darüber informieren für was die Versicherung leistet und für was nicht.
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