informieren - vergleichen - sparen
Die Pferdehaftpflicht muss nur von Pferdehaltern abgeschlossen werden. Wenn Sie nur ein Pferd in einem Reitstall nutzen, müssen Sie keine Pferdehaftpflicht abschließen. Dabei handelt es sich um eine Reitbeteiligung. Für Schäden Dritter kommt die Pferdehaftpflicht des Besitzers auf. Sollte Sie eine Mitschuld treffen, kommt Ihre Haftpflichtversicherung dafür auf.
Sofern Sie als Pferdebesitzer eine Pferdehaftpflicht abschließen wollen, müssen Sie auf ein paar Dinge achten. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich maßgeblich nach der Höhe der Deckungssummen. Der Versicherer haftet im Schadenfall bis zu den vereinbarten Deckungssummen. Daher sollten die Deckungssummen möglichst hoch gewählt werden. Im Zweifel lieber ein paar Euros mehr ausgeben. Durch eine Selbstbeteiligung kann der Beitrag reduziert werden. Es wird unterschieden zwischen der Selbstbeteiligung pro Jahr und pro Schadenfall. In beiden Fällen übernehmen Sie einen festgelegten Betrag, den Sie aus der eigenen Tasche zahlen.
Der Umfang Ihrer Pferdehaftpflicht richtet sich im Grunde nach Ihren Wünschen. Wenn Ihr Pferd hin und wieder durch Ihre Nichte, einen Freund oder sonst wen genutzt wird, empfiehlt es sich das sogenannte Fremd- oder Gastreiterrisiko einzuschließen. Befindet Sich Ihr Pferd häufig auf einer Weide mit anderen Pferden, sollten sie darauf achten, dass Ihr Vertrag das Weiderisiko umfasst. Wird Ihr Pferd als Schulpferd eingesetzt, benötigen Sie keine Pferdehaftpflicht, sondern eine Schulpferdehaftpflicht. Diese umfasst in der Regel die Leistungen der Pferdehaftpflicht.
Da die Spannbreite der Prämie bei der Pferdehaftpflicht sehr groß ist, sollten Sie vor einem Abschluss auf jeden Fall verschiedene Angebote vergleichen. Versichern Sie nur das, was Sie auch wirklich benötigen.
Private Haftpflicht von A-Z
Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen