Dies ist zu tun, wenn das Pferd einen Schaden verursacht

Im Grunde hofft man ja immer darauf, dass nichts Schlimmes passiert und die Pferdehaftpflicht nicht in Anspruch genommen werden muss. Sollte Ihr Pferd aber doch mal einen Schaden verursachen, so müssen Sie ein paar Dinge beachten.

Das Wichtigste ist, dass Sie bei einem Schaden keine Regulierungszusagen gegenüber dem Geschädigten abgeben dürfen. Dies obliegt einzig und allein dem Versicherer. Sie sind weiterhin dazu verpflichtet das Ausmaß des Schadens zu begrenzen. Dies kann beispielsweise die Erstversorgung von Verletzten oder die Alarmierung des Notdienstes sein. Der Schaden muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. Dies bedeutet in der Regel innerhalb einer Woche. Geben Sie einen detaillierten Schadenbericht ab und machen Sie, wenn nötig, auch Skizzen. Definitiv gehören in den Schadenbericht der Schadenzeitpunkt, Schadenort, Beteiligte, ungefähre Schadenhöhe und Schadenhergang. Dabei genießt die Wahrheit oberste Priorität.

Sie sollten Ihren Versicherer über alle Schritte der Gegenseite informieren. Dies können beispielsweise juristische Schritte wie die Einleitung des Ermittlungsverfahrens sein. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, sollte der Strategie des Versicherers gefolgt werden. Von unwahren Angaben im Schadenformular oder im Schadenbericht sollten Sie auf jeden Fall absehen, denn dies kann bei Bekanntwerden zum Verlust des Versicherungsschutzes führen und auch eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug nach sich ziehen.

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ab 29,60 €/Monat

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