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Bei der Pferdehaftpflicht sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe einer vertraglich vereinbarten Deckungssumme abgedeckt. Gerade bei Personenschäden sollte bei der Höhe der Deckungssumme nicht gespart werden, da schnell einmal immense Schadenssummen entstehen können. Verletzt ein Pferd einen Menschen können durchaus einmal dauerhafte Schäden die Folge sein für welche die Pferdehaftpflicht in Leistung treten muss. Dazu würden unter Umständen sogar Rentenzahlungen für den Geschädigten gehören. Die Höhe der Deckungssumme variiert vertraglich und ist mit ein Faktor für die Höhe der Versicherungsbeiträge. Ebenso gilt dies bei der Pferdehaftpflicht für den vertraglichen Zusatz einer Selbstbeteiligung. Die Höhe der Deckungssumme sollte eines der entscheidenden Auswahlkriterien hinsichtlich der Pferdehaftpflicht sein, zumal ein Abschluss mit einer um ein oder zwei Millionen Euro höheren Deckungssumme über das Jahr verteilt in der Regel nur wenige Euro mehr an Beitrag bedeutet.
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