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Eine Ausfertigungsgebühr kann durch die Pferdehaftpflichtversicherung für den Versand des Versicherungsscheins erhoben werden. Diese Gebühr ist nur einmalig und zu Beginn des Versicherungsverhältnisses zu zahlen. Die Ausfertigungsgebühr der Pferdehaftpflicht wird nicht von jeder Versicherung erhoben. Sollte dies aber der Fall sein, so wird die Höhe der Ausfertigungsgebühr aus dem Angebot ersichtlich.
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Häufig gestellte Fragen
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