Luftfahrthaftpflicht

Für den Betrieb von Luftfahrzeugen ist laut Gesetzgeber eine Luftfahrthaftpflicht - Versicherung vorgeschrieben. Dies gilt für alle Motor- und Segelflugzeuge, für Flugdrachen, einmotorige Flugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge, Paraglider, Lenkdrachen, Fallschirme, sowie für jegliche motorbetriebenen Flugmodelle ab 5 kg. Dabei sind der Flugzeugführer, die Passagiere und alle anderen Personen, wie Flugbegleiter, an Board versichert.

Besonders wichtig ist bei der Luftfahrthaftpflicht die Höhe der Deckungssummen, da die Kosten vor allem bei Personenschäden immens hoch sein können. Bedarf die Kostenübernahme von Sach- und Personenschäden einer Überprüfung übernimmt die Luftfahrthaftpflicht - Versicherung in der Regel auch die Kosten für benötigte Gutachten und im Bedarfsfall auch die Anwalts- und Prozesskosten, die zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes notwendig sind.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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