Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist jeder Mensch dazu verpflichtet, die Schäden, die er anderen Personen oder Gegenständen fahrlässig zufügt, zu ersetzen bzw. wieder gut zu machen.
Zum finanziellen Schutz des Schadenverursachers wird daher der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Diese leistet im Schadensfalle und zahlt maximal bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme an den Geschädigten. Oftmals ist die geltende Versicherungssumme für Personenschäden höher als für Sachschäden, da die Haftpflichtversicherung im Falle eines Personenschadens je nach Beeinträchtigung des Geschädigten eine lebenslange Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente oder Unfallrente zu zahlen hat.
Im Allgemeinen erstrecken sich die Leistungen der Haftpflichtversicherung auf den Schutz des Versicherungsnehmers gegen die Gefahren des täglichen Lebens. Sie dienen der Absicherung der privaten Person gegen Schadensersatzforderungen Dritter und leisten auch für bestimmte mitversicherte Personen wie z.B. Kinder oder im Haushalt beschäftigte Personen wie z.B. Au Pairs. Die Leistungen der Haftpflichtversicherung werden bei Schadensfällen im Inland und bei zeitlich befristeten Auslandsaufenthalten erbracht. Die Haftpflichtversicherung leistet allerdings nicht bei Schäden, die der Versicherungsnehmer durch den Betrieb von motorisierten Fahrzeugen verursacht hat oder die bestimmte Tiere des Versicherungsnehmers wie Pferde und Hunde verursacht haben. Im Falle solcher Schadensfälle bieten andere Formen der Haftpflichtversicherung wie z.B. die Tierhalterhaftpflichtversicherung Schutz vor Forderungen Dritter.
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