Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist jeder Mensch dazu verpflichtet, die Schäden, die er anderen Personen oder Gegenständen fahrlässig zufügt, zu ersetzen bzw. wieder gut zu machen.
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Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist jeder Mensch dazu verpflichtet, die Schäden, die er anderen Personen oder Gegenständen fahrlässig zufügt, zu ersetzen bzw. wieder gut zu machen.
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