Leistungsumfang

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist jeder Mensch dazu verpflichtet, die Schäden, die er anderen Personen oder Gegenständen fahrlässig zufügt, zu ersetzen bzw. wieder gut zu machen.

 

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Manchmal geht es schneller, als man denkt: Da kippt Ihre Tochter versehentlich Tomatensaft ausgerechnet auf den kostbaren Perserteppich der Nachbarin oder es fliegt ein Ball in ein fremdes Fenster.

 

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