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Da die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, braucht sie jeder Halter eines Fahrzeuges. Im Rahmen der Kfz-Haftpflicht sind dann der Fahrzeughalter, der Versicherungsnehmer, der Eigentümer des Fahrzeuges sowie der Fahrer versichert. In einigen Fällen sind die Personengruppen identisch.
Der Fahrzeughalter ist im Regelfall die Person, auf die das Kraftfahrzeug auch zugelassen wurde. Als Eigentümer können auch eine Bank oder ein Leasinggeber fungieren. Der Fahrer des Fahrzeuges ist jedoch nur dann im Rahmen der Kfz-Haftpflicht versichert, wenn er auch zur Fahrzeugnutzung berechtigt ist.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen