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Im Rahmen der KFZ-Haftpflicht hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit von verschiedenen Rabatten wie beispielsweise dem Wenigfahrerrabatt, dem Einzelfahrerrabatt, dem Partnerrabatt, dem Nutzerkreisrabatt, dem Frauenrabatt oder dem Garagenrabatt zu profitieren. Ein Wenigfahrerrabatt wird häufig gegeben, wenn der Inhaber der Kfz-Haftpflicht nicht über eine bestimmte Kilometerzahl im Jahr kommt. So muss dem Versicherer die tatsächliche Kilometerleistung regelmäßig mitgeteilt werden.
Der Wenigfahrerrabatt lohnt sich allerdings nur, wenn diese bestimmte Kilometerzahl auch wirklich nicht überschritten wird. Bei übermäßiger Leistung kann die Versicherungsgesellschaft eine Vertragsstrafe auferlegen und der Inhaber der Kfz-Haftpflicht muss nachzahlen. Der Wenigfahrerrabatt wird gewährt, weil der Versicherer davon ausgeht, dass sich bei einer geringeren Kilometerleistung auch die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls reduziert.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen