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Die Vollkaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung, sondern bietet neben der KFZ-Haftpflicht einen zusätzlichen Schutz. Im Vergleich mit der Teilkasko stellt die Vollkaskoversicherung den größtmöglichen Versicherungsschutz dar. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung eignet sich besonders beim Kauf eines Neuwagens sowie bei der Haltung eines besonders teuren Fahrzeuges.
Schäden, die die Vollkaskoversicherung abdeckt sind zum Beispiel Glasbruch, Wildschäden, Kurzschluss, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Explosion, Brand (gehören ebenso zum Abdeckungsbereich der Teilkaskoversicherung), Vandalismus sowie Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Schädigungen, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, wirken sich nicht auf die Schadenfreiheitsklasse aus. Die Beitragszahlung der Vollkaskoversicherung wird in Abhängigkeit von Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeugtyp, Ort der Zulassung, Alter des Fahrzeughalters sowie der jährlichen Laufleistung ermittelt.
Auch bei dieser Versicherungsart gibt es häufig die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung, was wiederum den Beitrag schrumpfen lässt. Die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung ist zu unterscheiden von der Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflicht.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen