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Bei einer Vertragsunterbrechung der KFZ-Haftpflicht von Seiten des Versicherungsnehmers kann in der Regel die Schadenfreiheitsklasse für sieben Jahre bestehen bleiben. Sollte der Versicherte seinen Vertrag für mehr als sieben Jahre unterbrechen, wird er danach wieder als Fahranfänger eingestuft. Jedoch haben Anbieter der Kfz-Haftpflicht bei Vertragsunterbrechung unterschiedliche Fristen.
Einige Versicherer bieten die Vertragsunterbrechung ohne Rückstufung nur für eine Dauer von drei Jahren an. In manchen Fällen wird der Inhaber der Kfz-Haftpflicht für jedes angefangene Jahr der Vertragsunterbrechung eine Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Welche Regelungen Ihre Versicherungsgesellschaft bei Unterbrechung des Vertrags hat, entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen