Vertragsunterbrechung

Bei einer Vertragsunterbrechung der KFZ-Haftpflicht von Seiten des Versicherungsnehmers kann in der Regel die Schadenfreiheitsklasse für sieben Jahre bestehen bleiben. Sollte der Versicherte seinen Vertrag für mehr als sieben Jahre unterbrechen, wird er danach wieder als Fahranfänger eingestuft. Jedoch haben Anbieter der Kfz-Haftpflicht bei Vertragsunterbrechung unterschiedliche Fristen.

Einige Versicherer bieten die Vertragsunterbrechung ohne Rückstufung nur für eine Dauer von drei Jahren an. In manchen Fällen wird der Inhaber der Kfz-Haftpflicht für jedes angefangene Jahr der Vertragsunterbrechung eine Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Welche Regelungen Ihre Versicherungsgesellschaft bei Unterbrechung des Vertrags hat, entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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