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Überführungskosten sind nicht mit einer KFZ-Haftpflicht abgedeckt. Auch die Teil- oder Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für eine Überführung des Fahrzeuges oder für Verletzte. Wer das finanzielle Risiko bei Überführungskosten absichern möchte, sollte sich einen Schutzbrief anschaffen. Der Versicherer übernimmt dann in den meisten Fällen die Überführungskosten für das Fahrzeug und für verletzte Personen.
In welcher Höhe die Kosten übernommen werden, ist im Vorfeld mit der Versicherungsgesellschaft abzuklären. Zu den Überführungskosten zählt neben dem Rücktransport von Fahrzeugen und verletzten Personen auch der Transport von Verstorbenen. Wer einen Rundumschutz genießen möchte, sollte neben der Kfz-Haftpflicht und einer Kaskoversicherung zudem einen Schutzbrief abschließen.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen