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Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, die den Versicherten bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall vor Schadensersatzansprüchen des Unfallgegners schützt. Typische Schadensfälle sind dabei Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden Dritter. So kommt die Kfz-Haftpflicht für Kosten auf, die durch den Unfall bei dem Geschädigten entstanden sind.
Die Versicherung kommt ebenfalls für Schmerzensgeld auf, das nachträglich vom Unfallgegner eingefordert wird. Auch der Aufwand, der durch unberechtigte Ansprüche Dritter entstanden ist, wird von der Kfz-Haftpflicht übernommen. Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind, werden jedoch nicht von der Kfz-Haftpflicht reguliert.
Wer keine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung hat, muss hier selber in die Tasche greifen. Die Teilkaskoversicherung kann optional als Zusatzschutz zur Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden. Typische Schadensfälle sind beispielsweise Diebstahl, Wildunfall, Schäden durch Hagel, Sturm, Glasbruch sowie Brand und Explosionen.
Die Vollkaskoversicherung ist neben einem Zusatzschutz der Kfz-Haftpflicht eine Erweiterung der Teilkasko. Typische Schadensfälle sind Vandalismus, Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, Diebstahl, Wildunfälle, Brand, Sturm, Hagel und Glasbruch sowie alle anderen Schadensarten, die auch in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen