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Die Teilkaskoversicherung dient als zusätzlicher Schutz zur KFZ-Haftpflicht. Sie stellt jedoch keine Pflichtversicherung dar. Mit einer Teilkaskoversicherung ist man vor finanziellen Schäden geschützt, die aufgrund von Schädigungen am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Welche Schadensarten mit einer Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Normalerweise sind Schäden wie Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Glasbruch, Wildschäden, Kurzschlüsse, Brand und Explosionen mit Hilfe der Teilkasko versichert.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht besitzt die Teilkaskoversicherung keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. So ist die Beitragshöhe auch nicht von den unfallfreien Jahren des Halters des Fahrzeuges abhängig, sondern vom Fahrzeugtyp, vom Alter des Versicherungsnehmers, vom Zulassungsort sowie von der Laufleistung im Jahr.
Bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist es oftmals möglich eine Selbstbeteiligung im Vertrag fixieren zu lassen. Auf diese Weise fällt der Beitrag für den Fahrzeughalter geringer aus. Neben der Kfz-Haftpflicht und der Teilkaskoversicherung gibt es noch die Vollkaskoversicherung als erweiterten Schutz.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen