Rotes Kennzeichen

Ein rotes Kennzeichen dient der Markierung von Probe-, Prüfungs- sowie von Überführungsfahrten bei Kraftfahrzeugen. Aber auch Oldtimer sind mit einem roten Kennzeichen ausgestattet. Das rote Kennzeichen ist bei der jeweiligen Zulassungsstelle zu beantragen. Hierfür muss unter anderem eine Bestätigung der KFZ-Haftpflicht vorliegen. Ohne die entsprechenden Voraussetzungen wird auch kein rotes Kennzeichen ausgehändigt.

Rote Kennzeichen gibt es seit den 1920er Jahren. Sie beginnen in der Regel mit den Ziffern 06 oder 07. Kennzeichen mit der Nummer 06 werden Betrieben oder Händlern zugeteilt, die die Fahrzeuge für Probefahrten etc. benötigen. In solchen Fällen ist das rote Kennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern austauschbar.

Rote Kennzeichen mit der Anfangsnummer 07 sind für Oldtimer gedacht. Sie können demnach auch an Privatleute ausgeteilt werden. Rote Kennzeichen mit der Ziffer 07 sind nicht nur in Deutschland gültig. Liegt ein entsprechendes Abkommen vor, können diese Fahrzeuge auch im Ausland gefahren werden. Kurzzeitkennzeichen waren in der Vergangenheit ebenfalls rot, was nicht mehr der Fall ist. Diese Kennzeichen sind mittlerweile schwarz.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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