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Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer häufig von bestimmten Rabatten wie Partnerrabatt, Wenigfahrerrabatt, Einzelfahrerrabatt, Nutzerkreisrabatt, Garagenrabatt oder Frauenrabatt profitieren.
Beim Partnerrabatt der KFZ-Haftpflicht kann der Versicherte seinen Ehe- oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner in den Versicherungsschein eintragen lassen. Jedoch darf das Fahrzeug dann auch nur von diesen beiden Personen gefahren werden. Bei falschen Angaben oder Verstößen droht dem Inhaber der Kfz-Haftpflicht eine Vertragsstrafe.
Ausgeschlossen sind dabei so genannte Notfahrten wie Krankenhausfahrten oder Probefahrten von Mitarbeitern einer Autowerkstatt. Versicherungsgesellschaften gewähren den Partnerrabatt, weil sie davon ausgehen, dass weniger Unfälle passieren, wenn lediglich zwei Personen, die mit dem Wagen vertraut sind, das Fahrzeug fahren.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen