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Eine Neupreisentschädigung gehört zu den möglichen Vertragsoptionen einer Vollkaskoversicherung. Im Rahmen der KFZ-Haftpflicht ist diese Option nicht verfügbar. Besonders in der ersten Zeit erlebt ein Neuwagen erheblichen Wertverlust. Hat der Wagen einen Totalschaden oder wird er geklaut, erstattet der Versicherer in der Regel meistens nur den Zeitwert, der dann erheblich geringer ausfällt als der ursprüngliche Neupreis.
Wer dies verhindern möchte, kann im Zuge einer Vollkaskoversicherung die Option Neupreisentschädigung wählen. Eine Neupreisentschädigung stellt sicher, dass der Versicherungsinhaber den kompletten Kaufpreis seines Fahrzeuges im Falle eines Diebstahls oder Totalschaden zurückbekommt – ganz unabhängig vom Zeitwert des Fahrzeuges.
Allerdings müssen für die Neupreisentschädigung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören neben dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung auch ein geringes Alter des Wagens sowie der Erstbesitz des Kfz. Die Versicherer haben hier jedoch unterschiedliche Altersgrenzen. Diese variieren meistens zwischen drei Monaten und zwei Jahren.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen