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In der Regel sind Verträge der Kfz-Haftpflicht Jahresverträge, die sich verlängern, wenn keiner der beiden Parteien fristgerecht kündigt.
Wer seine Kfz-Haftpflichtversicherung kündigen möchte, muss dafür sorgen, dass die Kündigung fristgerecht, d.h. in der Regel einen Monat vor Vertragsende, bei der Versicherungsgesellschaft eingeht. In den meisten Fällen läuft ein Vertrag bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. So muss die Kündigung bis spätestens zum 30. November beim Anbieter der Kfz-Haftpflicht eingegangen sein. Diese sollte am besten per Einschreiben erfolgen. Auf diese Weise kann später bewiesen werden, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist und es kommt zu keinen Missverständnissen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
Ein Grund der Kündigung der Kfz-Haftpflicht kann zum Beispiel ein Schadensfall sein. Nach einem Unfall können sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch der Versicherte den Vertrag kündigen. Dieses muss bis spätestens einen Monat nach Regulierung des Schadens erfolgen. Erfolgt die Kündigung von Seiten des Versicherungsnehmers, muss dieser trotzdem die gesamte Jahresprämie entrichten. Aus diesem Grund lohnt sich eine Kündigung in den meisten Fällen erst zum Jahresende. Löst der Versicherer den Vertrag auf, werden zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet.
Wer sich ein neues Fahrzeug kauft, kann ebenfalls eine Kündigung der Kfz-Haftpflicht vornehmen. Bei einem Vertragsabschluss mit einer neuen Versicherungsgesellschaft wird der alte Vertrag automatisch hinfällig. Eine ausdrückliche Kündigung muss dann nicht mehr erfolgen.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Vertrag der Kfz-Haftpflicht erst kündigen, wenn Sie die Zusage eines neuen Anbieters haben. Ohne KFZ-Haftpflichtversicherung dürfen Sie Ihr Fahrzeug auf der Straße nicht bewegen.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen