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Die Grüne Karte ist im Rahmen der KFZ-Haftpflicht ein Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz. Sie wird bei Fahrten im Ausland benötigt. Die Grüne Karte enthält relevante Angaben über das Fahrzeug selber, den Fahrzeughalter sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Karte kann man bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft kostenlos anfordern. Die Gültigkeit erstreckt sich in den meisten Fällen über mehrere Jahre.
In folgenden Ländern ist die Grüne Karte bei Fahrten Pflicht: Andorra, Albanien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Irak, Iran, Israel, Moldawien, Mazedonien, Marokko, Rumänien, Türkei, Tunesien sowie der Ukraine. Einige Länder haben ein so genanntes Kennzeichenabkommen. Hier wird keine Grüne Karte hinsichtlich der Kfz-Haftpflicht verlangt. Dazu zählen: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Island, Kroatien, Luxemburg, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Tschechien, Ungarn sowie Zypern. Allerdings ist das Mitführen der Grünen Karte der Kfz-Haftpflicht bei Fahrten im Ausland immer ratsam. Auf diese Weise sind Sie stets auf der sicheren Seite.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen