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Ein Glasschaden am eigenen Fahrzeug fällt nicht in den Rahmen der KFZ-Haftpflicht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind lediglich Schadensersatzansprüche Dritter inbegriffen. Wer die finanzielle Belastung im Falle eines Glasschadens ausräumen möchte, sollte zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Jedoch schränken einige Versicherer ihre Haftung ein, indem sie dem Versicherungsnehmer eine gewisse Selbstbeteiligung berechnen.
Wie hoch die Beteiligung bei einem Glasschaden ist bzw. ob es generell eine gibt, ist den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Es ist ebenfalls im Vorfeld zu klären, ob die Reparatur nur für die Windschutzscheibe oder für jegliche Scheiben übernommen wird.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen