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Die Kfz-Haftpflicht gilt auch im europäischen Ausland, sofern das entsprechende Land zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Dazu zählen zum Beispiel alle Länder der Europäischen Union, aber auch die so genannten Anrainer-Staaten.
Zu bedenken ist, dass bei Fahrten im Ausland die so genannte Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr), die als Bescheinigung der vorhandenen Kfz-Haftpflichtversicherung dient, mitgeführt werden muss. So kann bei einem Unfall im Ausland nachgewiesen werden, dass die geschädigte Person Schadensersatz von der deutschen Kfz-Haftpflicht erhalten wird.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach dem Geltungsbereich Ihrer Kfz-Haftpflicht im Ausland. Hier kann es je nach Anbieter Unterschiede geben. Wer seinen Geltungsbereich im Ausland ausdehnen möchte, sollte dies mit seiner Kfz-Haftpflicht absprechen. Häufig kann gegen Aufschlag eine Erweiterung im Vertrag integriert werden.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen