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Im Rahmen der KFZ-Haftpflicht bzw. Voll- oder Teilkasko hat der Versicherungsnehmer häufig die Möglichkeit von verschiedenen Rabatten wie zum Beispiel dem Garagenrabatt, dem Nutzerkreisrabatt, dem Frauenrabatt oder dem Partnerrabatt zu profitieren.
Ein so genannter Garagenrabatt wird gewährt, wenn das Fahrzeug regelmäßig in der Nacht untergestellt wird. Zu den akzeptierten Abstellflächen zählen in der Regel Einzel-, Doppel-, Sammel- sowie Tiefgaragen. Der Garagenrabatt wird nur bewilligt, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben sowie den Versicherungsbeitrag anheben.
Was Ihr Kfz-Haftpflicht-Anbieter unter „regelmäßig“ versteht, ist im Vorfeld abzuklären. Ein Garagenrabatt wird gewährt, weil die Versicherungsunternehmen davon ausgehen, dass beim Abstellen in einer Garage weniger Schäden am Fahrzeug auftreten.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen