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Der Fahrzeugschein gilt als Urkunde und unterliegt demnach dem § 267 StGB. Er beinhaltet neben technischen Daten des Fahrzeuges auch Informationen über den Halter. Der Fahrzeugschein muss im Gegensatz zum Fahrzeugbrief bei Fahrten immer mitgeführt werden. Wer beispielsweise in eine Verkehrskontrolle kommt, muss den Fahrzeugschein vorzeigen. Die Polizei ist berechtigt diesen einzusehen.
Aus dem Fahrzeugschein wird deutlich, wer Halter des Fahrzeuges ist. Der Fahrzeugschein wurde am 01. Oktober 2005 durch die Zulassungsbescheinigung Teil I abgelöst. Dies dient der Vereinheitlich der EU-Regelungen. Bisher ausgestellte Fahrzeugscheine sind jedoch immer noch gültig. Der Fahrzeugschein gehört neben der Bescheinigung der KFZ-Haftpflicht und anderen Papieren ebenso zu den Dokumenten, die für eine Zulassung des Fahrzeuges vorzulegen sind.
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Häufig gestellte Fragen
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