Fahrzeughalter

Der Fahrzeughalter besitzt Verfügungsgewalt über das Fahrzeug und benutzt es auf eigene Rechnung. Dabei spielt es keine Rolle, wessen Name als Halter im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung steht. Der Fahrzeughalter muss nicht unbedingt auch gleichzeitig der Eigentümer sein.

Im Rahmen der Kfz-Haftplicht ist neben dem Fahrzeugeigentümer auch der Fahrzeughalter sowie der Versicherungsnehmer und der Fahrer versichert. So ist der Fahrzeughalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter abgesichert.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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