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Der Fahrzeughalter besitzt Verfügungsgewalt über das Fahrzeug und benutzt es auf eigene Rechnung. Dabei spielt es keine Rolle, wessen Name als Halter im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung steht. Der Fahrzeughalter muss nicht unbedingt auch gleichzeitig der Eigentümer sein.
Im Rahmen der Kfz-Haftplicht ist neben dem Fahrzeugeigentümer auch der Fahrzeughalter sowie der Versicherungsnehmer und der Fahrer versichert. So ist der Fahrzeughalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter abgesichert.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen