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Der Fahrzeugbrief bescheinigt, dass ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Er ist eine amtlich beglaubigte Besitzurkunde, die Daten und Informationen über das Fahrzeug selber sowie über den Halter beinhaltet.
Der Fahrzeugbrief spielt besonders beim Kauf oder Verkauf eines Wagens eine Rolle, da er stets den Namen des Eigentümers beinhaltet. Das Mitführen des Fahrzeugbriefs ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Fahrzeugbrief beinhaltet zum Beispiel den Typschlüssel, die Fahrzeugidentifikationsnummer, die Daten des Fahrzeugeigentümers sowie Informationen über bis zu sechs vorherige Eigentümer.
Seit dem 01.Oktober 2005 wird der Fahrzeugbrief in ganz Europa offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II genannt. Genau wie die Bestätigung der KFZ-Haftpflicht muss auch der Fahrzeugbrief bei der Anmeldung des Fahrzeuges vorgelegt werden.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen