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Eine kleine Unachtsamkeit oder ein falsches Abschätzen der Verkehrssituation – ein Unfall mit dem Pkw ist schnell passiert. Für selbstverschuldete Schäden an dem Fahrzeug des Unfallgegners oder auch für Personenschäden Dritter kommt die Kfz-Haftpflicht auf. So entgeht der Fahrer der finanziellen Belastung, die durch einen Verkehrsunfall entstehen kann, was in vielen Fällen äußerst teuer werden kann.
Nach einem selbstverschuldeten Unfall ändert sich jedoch auch der Beitrag der Kfz-Haftpflicht. Der bisherige Schadenfreiheitsrabatt kann dann nicht mehr beibehalten werden. Da sich die Schadenfreiheitsklasse nach den unfallfreien Jahren des Versicherungsnehmers richtet, erfolgt nach einem Verkehrsunfall eine Rückstufung, was sich in einer Erhöhung des Beitrages ausdrückt. So ist es nicht immer ratsam den Schaden, der aus einem selbstverschuldeten Unfall entstanden ist, durch die Kfz-Haftpflicht regulieren zu lassen.
Bei kleineren Beträgen lohnt es sich die Kosten selbst zu übernehmen und damit einer Erhöhung des Beitrages der Kfz-Haftpflichtversicherung zu entgehen. In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit des Rückkaufs. Hierbei reguliert der Versicherungsnehmer den entstanden Schaden, der zunächst von der Kfz-Haftpflicht übernommen wurde, im Nachhinein. Hierfür gibt es eine bestimmte Frist, die je nach Versicherer unterschiedlich ausfällt. Auf diese Weise bleibt die derzeitige Schadenfreiheitsklasse bestehen und der Beitrag der KFZ-Haftpflichtversicherung wird nicht erhöht.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen