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Wer sein Fahrzeug an- oder ummelden möchte, muss nachweisen, dass er im Besitz einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist bzw. vor hat eine anzuschließen. Vor dem 01. März 2008 wurde dieses mit Hilfe der so genannten Deckungskarte bestätigt. Die Deckungskarte wurde dem Versicherungsnehmer von dem jeweiligen Anbieter der KFZ-Haftpflicht als Nachweis ausgehändigt. Diese beglaubigte den vorläufigen Versicherungsschutz.
Mit dem Tag der Zulassung des Fahrzeuges erhielt somit auch die Kfz-Haftpflicht ihre Gültigkeit. Die Deckungskarte hat einst die so genannte Doppelkarte ersetzt. Am 01. März des Jahres 2008 wurde die Deckungskarte durch das elektronische Versicherungsbestätigungs-Verfahren abgelöst. Dem Versicherungsnehmer wird jetzt nur noch eine Versicherungsbestätigungsnummer ausgehändigt, die dieser dann bei der jeweiligen Zulassungsstelle angeben muss.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen