Amtliches Kennzeichen

Das amtliche Kennzeichen wird jedem Fahrzeughalter von Seiten der Zulassungsbehörde zugeteilt und muss vorne und hinten stets sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Das amtliche Kennzeichen steht für die jeweilige Stadt, den Landkreis oder den Zulassungsbezirk des Fahrzeuges und wird von der Behörde mit einem Stempel versehen.

Es muss im Schadensfall stets angegeben werden. Wird das amtliche Kennzeichen im Rahmen eines Unfalls beschädigt, kommt die KFZ-Haftpflicht für die Kosten zur Wiederbeschaffung des Kennzeichens auf.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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