Eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt grundsätzlich jeder Halter eines Fahrzeuges, da es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung handelt, ohne deren Nachweis der Halter sein Fahrzeug gar nicht erst anmelden kann.

 

Diese Vorschrift hat ihre Begründung darin, dass sich nach einem Unfall der Geschädigte darauf verlassen kann, dass der Schädiger in der Lage ist, auch einen großen Schaden zu ersetzen. Gerade bei Personenschäden sind jedoch die Kosten immens hoch, und nicht selten wäre es der Person des Schädigers nicht möglich, diese zu tragen. Daher trägt die KfZ-Haftpflichtversicherung die Kosten.

 

 

 

 

Zum Schutz des Geschädigten dient auch die Ausnahme vom Grundsatz des Schadensrechtes, der besagt, dass ausschließlich der Schuldige haftbar ist: Im Straßenverkehr ist nicht nur der Fahrer, der den Unfall verursacht hat, sondern auch der Halter des Fahrzeuges haftbar. Außer Personenschäden – also Kosten für die Heilung oder im schlimmsten Fall Invaliditätszahlungen – deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch Objektschäden, die an anderen Fahrzeugen oder Objekten im öffentlichen Raum wie Leitplanken oder Laternen eintreten. Die Prämien differieren teils drastisch von Versicherung zu Versicherung. Zwei Vorteile hat dabei der Verbraucher, der sich versichern lassen will: Zum einen muss ihn jede Versicherung nehmen, eine Konsequenz aus dem Versicherungszwang. Zum anderen steigt der Schadensfreiheitsrabatt jährlich, wenn er keine Schäden verursacht.

 

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