Im Bereich der KFZ-Versicherungen unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Arten von Versicherungen.

 

Zum einen gibt es hier eine Pflichtversicherung, die KFZ-Haftpflichtversicherung, welche jeder KFZ-Halter abschließen muss. Zum anderen gibt es noch weitere freiwillige Versicherungen. Hierzu zählen zum Beispiel die Insassenunfallversicherung, die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Während die KFZ-Haftpflichtversicherung Schäden an fremden Personen und Fahrzeugen reguliert, treten die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ausschließlich für Schäden am eigenen Fahrzeug ein. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind beispielsweise Schäden versichert, die am Fahrzeug des Halters aufgrund von Einbruchdiebstahl, Brand oder Explosion, Blitzschlag, Steinschlag oder Zusammenstoß mit Haarwild entstehen.

 

Der Jahresbeitrag zur Teilkasko richtet sich nach der Typenklasse des Fahrzeuges, sowie der Regionalklasse des Zulassungsortes. Zudem kann hier durch eine Selbstbeteiligung ein geringerer Beitrag vereinbart werden. Die Vollkaskoversicherung bietet im Gegensatz zur Teilkasko einen noch umfangreichere Versicherungschutz. Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung an, und bietet zudem noch Versicherungsschutz bei Schäden am Fahrzeug durch Vandalismus, selbstverschuldete Unfälle oder zahlungsunfähige Unfallgegner. Auch hier richtet sich der Beitrag nach Typenklasse, Regionalklasse und Selbstbeteiligung. Zudem wird im Rahmen der Vollkasko im Gegensatz zur Teilkasoversicherung auch noch die Möglichkeit eines Schadenfreiheitsrabattes angeboten. Bleibt der Halter einen bestimmten Zeitraum frei von Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung, wird der Beitrag in Abständen reduziert.



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