Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jeder Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, vom Gesetz her abschließen muss.
Die Leistungen der KFZ-Haftpflichtversicherung sind recht umfangreich. Grundsätzlich hat die KFZ-Haftpflichtversicherung zwei Hauptaufgaben. Zum einen soll sie den Versicherten vor unberechtigten Ansprüchen schützen, die ein Geschädigter an den Versicherungsnehmer stellt. Sind die Ansprüche unberechtigt, hat die Haftpflichtversicherung diese abzuwehren. Zum anderen hat die KFZ-Haftpflichtversicherung natürlich die Aufgabe, bei berechtigten Forderungen von geschädigten Personen, für den entstandenen Schaden eine finanzielle Regulierung vorzunehmen.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung tritt für alle entstandenen Schäden ein, die schuldhaft vom Versicherungsnehmer an anderen Personen, Sachen oder dem Vermögen anderer Personen verursacht worden sind. Es werden also nicht eventuelle Schäden am Versicherten oder seinem eigenen Fahrzeug reguliert, sondern nur die Schäden anderer Personen oder Sachen, die vom Versicherten durch die Nutzung bzw. den Betrieb des Fahrzeuges verursacht wurden. Neben den erwähnten Leistungen, bietet die KFZ-Haftpflichtversicherung dem Versicherten bei Streitfällen oftmals auch eine rechtliche Betreuung an. Es werden allerdings nur bei Schäden Leistungen von der Versicherung erbracht, die vom Versicherten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Wer also z.B. bewusst einen Unfall provoziert, kann keine Schadensregulierung von der KFZ-Haftpflichtversicherung erwarten.
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