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Jeder Jäger mit einem Jagdschein muss in Deutschland eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen. Dies wird so vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Aber nicht nur Jäger, sondern auch Jagdaufseher, Jagdveranstalter, Waffenbesitzer, Falkner, Forstbeamte oder Hundehalter können sich mit einer Jagdhaftpflicht - Versicherung gegen mögliche Schäden und deren finanzielle Folgen absichern. Hierbei werden je nach Vertragsart Schäden durch den Gebrauch von Waffen, durch Hunde bei der Jagd oder Schadenersatzansprüche gegenüber dritten abgesichert.
Vor Vertragsabschluss sollte auf die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden geachtet werden, da diese stark variieren und besonders wichtig sind. Die Versicherungsprämie kann durch eine gewählte Selbstbeteiligung, sowie durch gewährte Sondertarife aufgrund einer Mitgliedschaft in einem Jagdverband gemindert werden. Fast immer gilt die Jagdhaftpflicht weltweit und es sind bis zu drei Jagdhunde sowie drei Beizvögel im Versicherungsschutz enthalten.
Haftpflichtversicherungen